Geschäftsbedingungen
1. Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Schaden-/Arbeitsbeschreibung oder dem Kostenvoranschlag.
2. Da die Dellen in der Regel von der Innenseite her bearbeitet werden, ist die Zugänglichkeit von der Schadenrückseite erforderlich. Die Annahme des Auftrages erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ein ausreichender Zugang gefunden wird
3. Dellen und Beulen mit Lackbeschädigung sowie solche im Grenzbereich von Blechfalten oder Blechkanten können nicht oder nur bedingt beseitig werden. Die Bearbeitung und Verbesserung von solchen Schäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
4. Sollte sich bei der Arbeitsausführung herausstellen, dass wegen unzureichender Zugänglichkeit oder aus anderen Gründen kein zufriedenstellendes Arbeitsergebnis erzielt werden kann, erfolgt eine angemessene Minderung des Rechnungsbetrages. Darüber hinaus bestehen keine Erfüllungsverpflichtungen.
5. Wenn eine perfekte Instandsetzung aufgrund des Schadensbildes nicht möglich ist, kann eine Bearbeitung dennoch eine deutliche Verbesserung bewirken. Eine solche Teilreparatur erfolgt nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch.
6. Reklamationen, welche die ausgeführte Arbeit oder eventuelle andere Beschädigungen am anvertrauten Fahzeug betreffen, müssen sofort bei der Fahrzeugrücknahme angebracht werden. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
7. Ausgeführte Aufträge sind ohne anders lautende Vereinbarung sofort zahlbar.